Was bedeutet „Umwandlung“ und was ist „Restrukturierung“

Umwandlung meint in Deutschland typischerweise strukturierte Vorgänge nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG), z. B. Verschmelzung, Spaltung oder Formwechsel.

Restrukturierung ist der Oberbegriff für organisatorische, gesellschaftsrechtliche und wirtschaftliche Neuordnung (z. B. Holding-Struktur, Carve-out, Managementwechsel, Kapitalmaßnahmen, Anpassung von Verträgen und Governance). Sie kann mit oder ohne UmwG erfolgen.


Wann Umwandlung/Restrukturierung sinnvoll ist

Typische Auslöser:

  • Einstieg eines Investors, Vorbereitung einer Finanzierungsrunde

  • Trennung von Geschäftsbereichen (Risikotrennung, Verkauf eines Bereichs)

  • Aufbau einer Holding / Reorganisation einer Unternehmensgruppe

  • Nachfolge, Gesellschafterkonflikte, Exit-Vorbereitung

  • Sanierung: Bilanzbereinigung, Kapitalschnitt (Herabsetzung + Erhöhung)

  • Grenzüberschreitende Neuaufstellung innerhalb EU/EWR (Markteintritt, Re-Domiciliation)


Die wichtigsten Umwandlungsarten nach deutschem Recht

1) Verschmelzung

Zwei oder mehr Rechtsträger werden rechtlich zusammengeführt (Aufnahme/Neugründung). Kernstück ist ein notariell zu beurkundender Verschmelzungsvertrag sowie Gesellschafterbeschlüsse und Registervollzug.

2) Spaltung

Ein Unternehmen wird rechtlich aufgeteilt (z. B. Ausgliederung eines Geschäftsbereichs in eine neue oder bestehende Gesellschaft). Spaltungen sind im UmwG geregelt und gehören zu den komplexeren Reorganisationsmaßnahmen.

3) Formwechsel

Die Rechtsform wird geändert, die Rechtspersönlichkeit bleibt grundsätzlich erhalten (z. B. GmbH → AG oder GmbH → GmbH & Co. KG). Der Formwechselbeschluss ist regelmäßig notariell zu beurkunden; wirksam wird der Formwechsel mit Registereintragung.


Restrukturierung ohne UmwG: häufige Gestaltungswege

Diese Maßnahmen sind in der Praxis oft schneller oder gezielter, hängen aber stark vom Zielbild ab:

  • Übertragung von Geschäftsanteilen (Share Deal) oder Vermögenswerten (Asset Deal)

  • Aufbau/Änderung von Holding- und Beteiligungsstrukturen

  • Änderungen der Geschäftsführung/Prokura, Anpassung der Vertretungsregeln

  • Satzungsänderungen (z. B. Unternehmensgegenstand, Sitz, Stimmrechte)

  • Kapitalmaßnahmen (Erhöhung/Herabsetzung), Gesellschafterdarlehen, Rangrücktritt

  • Vertrags- und Governance-Paket: Gesellschaftervereinbarung, Zustimmungskataloge, Vetorechte, Reporting


Grenzüberschreitende Umwandlungen (EU/EWR): UmRUG

Seit 1. März 2023 sind grenzüberschreitende Umwandlungen innerhalb EU/EWR durch das UmRUG im UmwG neu geregelt (u. a. grenzüberschreitender Formwechsel und Spaltung).
Diese Fälle sind prozessual anspruchsvoller (Dokumentenketten, Registerkoordination, Zeitfenster, Arbeitnehmerbeteiligung/mitbestimmungsrechtliche Fragen).


Ablauf in der Praxis: von der Idee bis zur Eintragung

  1. Zielbild und Transaktionslogik

  • Was soll erreicht werden: Wachstum, Trennung, Investoreneinstieg, Sanierung, Exit?

  • Welche Rechtsform passt (GmbH, UG, AG, KG, GmbH & Co. KG)?

  1. Strukturprüfung (Legal & Tax)

  • Beteiligungen, Verträge, Lizenzen/Erlaubnisse, IP, Arbeitsverhältnisse

  • Steuerliche Eckpunkte (Umwandlungssteuerrecht, Verlustnutzung, Grunderwerbsteuer bei Immobilienbezug)

  1. Entwurf des Umwandlungs- oder Restrukturierungspakets

  • UmwG: Vertrag/Plan (z. B. Verschmelzungsvertrag, Spaltungsplan), Beschlüsse

  • Non-UmwG: Share-/Asset-Transferverträge, Satzungs- und Governance-Änderungen

  1. Notar und formaler Vollzug

  • Beurkundungspflichten und Unterschrifts-/Vertretungsketten

  • Vorbereitung registerfähiger Dokumente

  1. Registereinreichung und Eintragung

  • Viele Umwandlungen entfalten ihre Rechtswirkung erst mit Handelsregistereintragung (konstitutiver Vollzug).


Typische Dokumente und Nachweise

Je nach Maßnahme werden häufig benötigt:

  • aktueller Registerstand, Gesellschafterliste, Organ- und Vertretungsnachweise

  • Umwandlungsvertrag/-plan (Verschmelzung/Spaltung) oder Formwechselbeschluss (notariell)

  • Zustimmungs- und Beschlussdokumentation (Mehrheiten, Sonderrechte, Zustimmungskataloge)

  • Bilanz-/Finanzunterlagen als Grundlage für Bewertung und steuerliche Einordnung

  • Vertragsinventar (Kunden/Lieferanten), IP-Nachweise, Genehmigungen, Finanzierungen/Sicherheiten

  • Arbeitnehmer-Themen (Information, Betriebsrat, Mitbestimmungsfragen), besonders bei grenzüberschreitenden Vorgängen


Typische Risiken und wie man sie in der Struktur abbildet

  • Registerrisiko: formale Fehler führen zu Beanstandungen und Verzögerungen

  • Steuerrisiko: falsches Timing oder ungeeignete Struktur kann unerwartete Steuerfolgen auslösen

  • Vertragsrisiko: Change-of-Control-Klauseln, Zustimmungserfordernisse, Kündigungsrechte

  • Haftungsrisiko: Gewährleistungs- und Altlastenthemen, Organhaftung, Compliance

  • Betriebsrisiko: Bankenprozesse (KYC), Zahlungsverkehr, ERP/HR, Versicherungen, Lizenzen


FAQ

1) Was ist in der Praxis „einfacher“: Formwechsel oder Neugründung?
Das hängt vom Ziel ab. Ein Formwechsel kann Kontinuität sichern (Verträge, Historie), ist aber formell anspruchsvoll und registergetrieben.

2) Wird eine Umwandlung sofort wirksam, sobald beschlossen wurde?
In vielen Fällen wird sie erst mit Handelsregistereintragung wirksam (konstitutiver Vollzug).

3) Welche Maßnahmen sind am häufigsten bei Unternehmensgruppen?
Holding-Aufbau, Spaltung/Ausgliederung einzelner Bereiche, Governance- und Kapitalmaßnahmen, anschließende Gesellschafterwechsel.

4) Was ist bei Spaltungen besonders kritisch?
Saubere Zuordnung von Vermögenswerten/Verträgen/Personal, IT und IP, sowie steuerliche und haftungsrechtliche Ketten.

5) Können grenzüberschreitende Umwandlungen innerhalb EU/EWR rechtssicher umgesetzt werden?
Ja, seit 1. März 2023 gibt es hierfür das neue UmRUG-Regime im UmwG, allerdings mit deutlich höherer Prozesskomplexität.

6) Was sind typische „Showstopper“ in Restrukturierungen?
Bank-Covenants, Genehmigungen, Change-of-Control-Klauseln, ungeklärte IP-Rechte, offene Steuer-/Sozialthemen.

7) Wie plant man die Reihenfolge bei mehreren Maßnahmen (z. B. Kapitalschnitt + Investor)?
Reihenfolge ist entscheidend: häufig erst bilanz-/kapitaltechnische Bereinigung, dann Investoreneinstieg, danach Governance-Feinschliff. Das muss an Register- und Steuerlogik ausgerichtet werden.