Was ist eine EU-Marke?

Die EU-Marke (European Union Trade Mark, EUTM) ist eine einheitliche Marke, die mit einer Anmeldung Schutz in der gesamten EU bietet. Sie hat unitären Charakter: Sie gilt grundsätzlich einheitlich und mit gleicher Wirkung in allen EU-Mitgliedstaaten.

Das ist besonders attraktiv, wenn Sie bereits EU-weit verkaufen (E-Commerce, Plattformen, B2B-Vertrieb) oder die Expansion planbar ist.


EU-Marke vs. nationale Marke: Kernunterschiede

EU-Marke (EUIPO)
• ein Verfahren, ein Register, EU-weiter Schutz
• wirtschaftlich effizient ab mehreren Zielländern
• strategischer Nachteil: „Alles-oder-nichts“-Logik durch die Einheitlichkeit (Konflikte in einem Teilbereich können das Gesamtprojekt erschweren)

Deutsche Marke (DPMA)
• Schutz nur in Deutschland, dafür oft weniger Kollisionsfläche
• sinnvoll bei Deutschland-Fokus oder gestufter Internationalisierung


Nizza-Klassen: Schutzumfang richtig planen

Wie bei nationalen Marken basiert der Schutz auf Waren- und Dienstleistungen, die nach dem Nizza-Klassensystem strukturiert werden (Klassenwahl und Verzeichnis sind der „Schutzumfang“ in der Praxis).

Für EU-Marken ist die Klassenstrategie besonders wichtig, weil spätere Konflikte (Widerspruch/Nichtigkeit) oft an Ähnlichkeit in einzelnen Klassen hängen.


Kosten (amtlich) bei der EUIPO-Anmeldung

Die EUIPO nennt folgende Online-Gebühren für eine EU-Marke:
850 € für 1 Klasse
+ 50 € für die 2. Klasse
+ 150 € für jede weitere Klasse ab der 3.

Die EU-Marke ist grundsätzlich 10 Jahre gültig und kann verlängert werden.


Ablauf der EU-Markenanmeldung (praxisnah)

  1. Zeichen-Check (Schutzfähigkeit)
    EUIPO prüft im Verfahren die absoluten Eintragungshindernisse (z. B. fehlende Unterscheidungskraft, Beschreibungen).

  2. Kollisions- und Risikoanalyse (vor Einreichung)
    Die EUIPO erhebt relative Schutzhindernisse (ältere Rechte) grundsätzlich nicht von Amts wegen. Das bedeutet: Wer ältere Rechte hat, muss aktiv reagieren (Monitoring/Widerspruch).

  3. Klassen- und Verzeichnisdesign
    Präzise Begriffe, klare Abdeckung des Kerngeschäfts, realistische Expansion, keine unnötige „Breite“.

  4. Einreichung und Formalitäten
    Nach Einreichung folgt die formale und materielle Prüfung (absolute Gründe).

  5. Veröffentlichung
    Nach Veröffentlichung startet die Widerspruchsphase.


Widerspruch (Opposition): 3 Monate ab Veröffentlichung

Gegen eine EU-Markenanmeldung kann ein Inhaber älterer Rechte Widerspruch einlegen. Die EUIPO nennt dafür eine Frist von 3 Monaten ab Veröffentlichung der Anmeldung.

In der Praxis ist das der Grund, warum eine belastbare Vorabrecherche und ein Monitoring sinnvoll sind: Viele Konflikte entstehen erst nach Veröffentlichung.


Prüfung durch EUIPO: absolute vs. relative Gründe

EUIPO prüft (ex officio):
• absolute Eintragungshindernisse (z. B. beschreibend, nicht unterscheidungskräftig)

EUIPO prüft nicht automatisch (ex officio):
• relative Gründe wie Kollisionen mit älteren Marken/kennzeichenrechtlichen Rechten – dafür sind Widerspruch/Nichtigkeitsverfahren vorgesehen


Typische Fehler bei der EU-Marke

Zu beschreibendes Zeichen → Beanstandung/Ablehnung wegen absoluter Gründe
Klassen/Verzeichnis zu breit → unnötige Kollisionsflächen, höheres Angriffsrisiko
Keine EU-weite Recherche → Widersprüche in einzelnen Ländern/Branchen
Nur Logo anmelden, Name ungeschützt → schwächere Flexibilität bei Redesign/Brand-Rollout
Marke ohne Rechtekette (Agentur/Freelancer, fehlende Übertragung von Nutzungsrechten) → Durchsetzung wird praktisch schwierig


FAQ

1) Wann lohnt sich eine EU-Marke statt einer deutschen Marke?
Wenn EU-weiter Vertrieb realistisch ist oder mehrere EU-Länder kurzfristig relevant sind. Die EU-Marke wirkt einheitlich EU-weit.

2) Wie hoch sind die EUIPO-Gebühren?
Online: 850 € (1 Klasse), +50 € (2. Klasse), +150 € je weitere Klasse ab der 3.

3) Prüft die EUIPO automatisch ältere Rechte (ähnliche Marken)?
Relative Gründe werden grundsätzlich nicht von Amts wegen geprüft; Rechteinhaber müssen selbst widersprechen.

4) Wie lange kann widersprochen werden?
Widerspruch ist bis spätestens 3 Monate nach Veröffentlichung der Anmeldung möglich.

5) Was prüft die EUIPO inhaltlich?
Vor allem absolute Eintragungshindernisse (Schutzfähigkeit des Zeichens).

6) Wie lange gilt die EU-Marke?
Grundsätzlich 10 Jahre; Verlängerung ist möglich.