Was ist eine EU-Marke?
Die EU-Marke (European Union Trade Mark, EUTM) ist eine einheitliche Marke, die mit einer Anmeldung Schutz in der gesamten EU bietet. Sie hat unitären Charakter: Sie gilt grundsätzlich einheitlich und mit gleicher Wirkung in allen EU-Mitgliedstaaten.
Das ist besonders attraktiv, wenn Sie bereits EU-weit verkaufen (E-Commerce, Plattformen, B2B-Vertrieb) oder die Expansion planbar ist.
EU-Marke vs. nationale Marke: Kernunterschiede
EU-Marke (EUIPO)
• ein Verfahren, ein Register, EU-weiter Schutz
• wirtschaftlich effizient ab mehreren Zielländern
• strategischer Nachteil: „Alles-oder-nichts“-Logik durch die Einheitlichkeit (Konflikte in einem Teilbereich können das Gesamtprojekt erschweren)
Deutsche Marke (DPMA)
• Schutz nur in Deutschland, dafür oft weniger Kollisionsfläche
• sinnvoll bei Deutschland-Fokus oder gestufter Internationalisierung
Nizza-Klassen: Schutzumfang richtig planen
Wie bei nationalen Marken basiert der Schutz auf Waren- und Dienstleistungen, die nach dem Nizza-Klassensystem strukturiert werden (Klassenwahl und Verzeichnis sind der „Schutzumfang“ in der Praxis).
Für EU-Marken ist die Klassenstrategie besonders wichtig, weil spätere Konflikte (Widerspruch/Nichtigkeit) oft an Ähnlichkeit in einzelnen Klassen hängen.
Kosten (amtlich) bei der EUIPO-Anmeldung
Die EUIPO nennt folgende Online-Gebühren für eine EU-Marke:
• 850 € für 1 Klasse
• + 50 € für die 2. Klasse
• + 150 € für jede weitere Klasse ab der 3.
Die EU-Marke ist grundsätzlich 10 Jahre gültig und kann verlängert werden.
Ablauf der EU-Markenanmeldung (praxisnah)
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Zeichen-Check (Schutzfähigkeit)
EUIPO prüft im Verfahren die absoluten Eintragungshindernisse (z. B. fehlende Unterscheidungskraft, Beschreibungen). -
Kollisions- und Risikoanalyse (vor Einreichung)
Die EUIPO erhebt relative Schutzhindernisse (ältere Rechte) grundsätzlich nicht von Amts wegen. Das bedeutet: Wer ältere Rechte hat, muss aktiv reagieren (Monitoring/Widerspruch). -
Klassen- und Verzeichnisdesign
Präzise Begriffe, klare Abdeckung des Kerngeschäfts, realistische Expansion, keine unnötige „Breite“. -
Einreichung und Formalitäten
Nach Einreichung folgt die formale und materielle Prüfung (absolute Gründe). -
Veröffentlichung
Nach Veröffentlichung startet die Widerspruchsphase.
Widerspruch (Opposition): 3 Monate ab Veröffentlichung
Gegen eine EU-Markenanmeldung kann ein Inhaber älterer Rechte Widerspruch einlegen. Die EUIPO nennt dafür eine Frist von 3 Monaten ab Veröffentlichung der Anmeldung.
In der Praxis ist das der Grund, warum eine belastbare Vorabrecherche und ein Monitoring sinnvoll sind: Viele Konflikte entstehen erst nach Veröffentlichung.
Prüfung durch EUIPO: absolute vs. relative Gründe
EUIPO prüft (ex officio):
• absolute Eintragungshindernisse (z. B. beschreibend, nicht unterscheidungskräftig)
EUIPO prüft nicht automatisch (ex officio):
• relative Gründe wie Kollisionen mit älteren Marken/kennzeichenrechtlichen Rechten – dafür sind Widerspruch/Nichtigkeitsverfahren vorgesehen
Typische Fehler bei der EU-Marke
• Zu beschreibendes Zeichen → Beanstandung/Ablehnung wegen absoluter Gründe
• Klassen/Verzeichnis zu breit → unnötige Kollisionsflächen, höheres Angriffsrisiko
• Keine EU-weite Recherche → Widersprüche in einzelnen Ländern/Branchen
• Nur Logo anmelden, Name ungeschützt → schwächere Flexibilität bei Redesign/Brand-Rollout
• Marke ohne Rechtekette (Agentur/Freelancer, fehlende Übertragung von Nutzungsrechten) → Durchsetzung wird praktisch schwierig
FAQ
1) Wann lohnt sich eine EU-Marke statt einer deutschen Marke?
Wenn EU-weiter Vertrieb realistisch ist oder mehrere EU-Länder kurzfristig relevant sind. Die EU-Marke wirkt einheitlich EU-weit.
2) Wie hoch sind die EUIPO-Gebühren?
Online: 850 € (1 Klasse), +50 € (2. Klasse), +150 € je weitere Klasse ab der 3.
3) Prüft die EUIPO automatisch ältere Rechte (ähnliche Marken)?
Relative Gründe werden grundsätzlich nicht von Amts wegen geprüft; Rechteinhaber müssen selbst widersprechen.
4) Wie lange kann widersprochen werden?
Widerspruch ist bis spätestens 3 Monate nach Veröffentlichung der Anmeldung möglich.
5) Was prüft die EUIPO inhaltlich?
Vor allem absolute Eintragungshindernisse (Schutzfähigkeit des Zeichens).
6) Wie lange gilt die EU-Marke?
Grundsätzlich 10 Jahre; Verlängerung ist möglich.