Was ist eine Markenanmeldung beim DPMA?

Die Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ist der planbare Standardweg, um eine deutsche Registermarke zu sichern. Der Markenschutz entsteht dabei insbesondere durch Eintragung in das Register.

Eine DPMA-Marke schützt Ihr Zeichen (z. B. Name, Logo, Claim) für die angemeldeten Waren und Dienstleistungen und bildet die Grundlage für Durchsetzung, Lizenzierung und Portfolio-Aufbau.


Welche Markenformen werden in der Praxis angemeldet?

Typisch sind:

  • Wortmarke (Name/Bezeichnung) – flexibel einsetzbar, unabhängig von Designvarianten

  • Bildmarke (reines Logo) – schützt das konkrete grafische Erscheinungsbild

  • Wort-/Bildmarke (Name + Logo als Einheit) – sinnvoll bei brandprägenden Kombinationen

In der Praxis wird häufig ein zweistufiger Schutz gewählt: Wortmarke für maximale Breite plus Wort-/Bildmarke für das Kernlogo.


Nizza-Klassen: Der Schutzumfang hängt am Verzeichnis

Bei der Anmeldung muss angegeben werden, für welche Waren/Dienstleistungen die Marke gelten soll. Diese werden nach der Nizza-Klassifikation in 45 Klassen eingeteilt (34 Waren, 11 Dienstleistungen).

Wichtig für die Strategie:

  • Zu eng: Schutzlücken (später schwer zu schließen, Priorität geht verloren)

  • Zu breit/unsauber: erhöhtes Konflikt- und Angriffsrisiko, mehr Rückfragen und potenziell unnötige Kosten


Ablauf einer DPMA-Markenanmeldung (praxisnah)

1) Zeichen-Check (Schutzfähigkeit)

Das DPMA prüft im Anmeldeverfahren vor allem absolute Schutzhindernisse (z. B. fehlende Unterscheidungskraft, rein beschreibende Angaben).

Typische Problemkonstellationen:

  • rein beschreibende Begriffe für die beanspruchten Leistungen/Produkte

  • allgemeine Werbeaussagen ohne Herkunftshinweis

  • irreführende Angaben (produktbezogen/branchentypisch)

2) Kollisions- und Risikoanalyse (vor der Einreichung)

Das DPMA prüft nicht, ob ältere Rechte Dritter entgegenstehen. Diese Risikoarbeit muss vorab erfolgen, sonst drohen später Widerspruch/Löschungskonflikte.

3) Klassen- und Verzeichnisdesign

Hier wird festgelegt, wo die Marke später tatsächlich „tragen“ soll:

  • Ist das Kerngeschäft sauber abgedeckt?

  • Sind realistische Expansionen berücksichtigt?

  • Sind Begriffe so gefasst, dass sie belastbar und durchsetzbar bleiben?

4) Einreichung der Anmeldung beim DPMA

Die Anmeldung kann elektronisch oder in Papierform erfolgen. Die Gebühren hängen u. a. von der Anzahl der Klassen ab.

5) Amtsprüfung und Eintragung

Nach erfolgreicher Prüfung wird die Marke eingetragen und veröffentlicht. Anschließend startet die relevante Widerspruchsphase.


Widerspruch nach Eintragung: 3 Monate + Gebühr

Nach Veröffentlichung der Eintragung kann ein Inhaber älterer Rechte Widerspruch einlegen. Beim DPMA gilt:

  • Widerspruchsfrist: 3 Monate ab Veröffentlichung der Eintragung

  • Widerspruchsgebühr: 250 EUR (Zahlung innerhalb der Frist)

Das ist einer der Hauptgründe, warum die Vorabrecherche und die richtige Zeichen-/Klassenstrategie so entscheidend sind.


Kosten (amtlich) bei der DPMA-Markenanmeldung

Amtliche Gebühren (Kernpunkte):

  • Elektronische Anmeldung: 290 EUR (inkl. bis zu 3 Klassen)

  • Papieranmeldung: 300 EUR (inkl. bis zu 3 Klassen)

  • Ab der 4. Klasse: 100 EUR je weitere Klasse

  • Optional: Beschleunigte Prüfung 200 EUR


Schutzdauer und Verlängerung

Der Schutz einer eingetragenen Marke gilt zunächst 10 Jahre ab dem Anmeldetag und kann anschließend durch Zahlung der Verlängerungsgebühr jeweils um weitere Zeiträume verlängert werden.


Typische Fehler bei der Markenanmeldung (und wie man sie vermeidet)

  • „Wir melden einfach mal an“ ohne Recherche → späterer Widerspruch/Löschung wird teuer und blockiert Marketing

  • Falsche Klassenwahl → Marke schützt am Markt vorbei oder lässt Wettbewerbern offene Flanken

  • Zu beschreibende Zeichen → Zurückweisung wegen fehlender Unterscheidungskraft

  • Nur Logo schützen, Name bleibt offen → schwächere Flexibilität bei Rebranding/Designwechsel

  • Keine Rechtekette am Logo/Design (Agentur/Freelancer) → Durchsetzung wird praktisch unmöglich


Leistungsrahmen (Premium-Segment, praxisorientiert)

Ein professionelles DPMA-Markenprojekt im Premium-Segment umfasst typischerweise:

  • Zeichen- und Kollisionsrisikoanalyse (inkl. Varianten/Ähnlichkeiten)

  • Strategie für Wortmarke vs. Wort-/Bildmarke

  • Klassen- und Verzeichnisdesign (durchsetzbar, expansionsfähig)

  • Anmeldung, Verfahrenskommunikation, Fristenmanagement

  • Optional: Monitoring/Portfolio-Bausteine (mehrere Marken, Serien, Subbrands)

Orientierung für Premium-Umsetzung (ohne Amtsgebühren): häufig 1.200–3.500 EUR+, bei Portfolio- und Konfliktlagen entsprechend höher.


FAQ

Wie viele Klassen soll ich anmelden?
So viele wie nötig, so präzise wie möglich. Da die Grundgebühr bis zu drei Klassen abdeckt und ab der 4. Klasse Zusatzgebühren entstehen, ist eine klare Priorisierung sinnvoll.

Prüft das DPMA ältere Rechte automatisch?
Nein. Das DPMA prüft im Anmeldeverfahren vor allem absolute Schutzhindernisse; ältere Rechte müssen vorab eigenständig geprüft werden.

Wann kann jemand gegen meine Marke vorgehen?
Nach Veröffentlichung der Eintragung besteht beim DPMA eine Widerspruchsmöglichkeit innerhalb von 3 Monaten (Gebühr 250 EUR).

Wie lange ist die Marke geschützt?
Grundsätzlich 10 Jahre ab dem Anmeldetag; Verlängerung ist möglich.

Ist eine Wortmarke besser als eine Logo-Marke?
Oft ja, weil sie unabhängig vom Design bleibt. Häufig ist die Kombination aus Wortmarke + Wort-/Bildmarke der stabilste Ansatz.

Was passiert, wenn die Marke beschreibend ist?
Dann droht eine Zurückweisung wegen fehlender Unterscheidungskraft (absolutes Schutzhindernis).