Was umfasst „Marke & Schutzrechte“?

Unter Marke & Schutzrechte fallen alle rechtlichen Instrumente, mit denen Unternehmen Name, Logo, Produkte, Designs, Inhalte und Know-how schützen und wirtschaftlich verwerten.

Typische Schutzbereiche im Unternehmensalltag:

  • Marke (Wort-/Bildmarke, Slogan, ggf. Positions-/Farbkonzepte): Schutz von Kennzeichen für Waren/Dienstleistungen

  • Unternehmenskennzeichen (Firma, Geschäftsbezeichnung): Schutz des geschäftlichen Namens in der Nutzung

  • Domain & Online-Auftritt: Konfliktmanagement (Marke vs. Domain) und Sicherung der Brand-Assets

  • Designschutz: Schutz der äußeren Gestaltung (Produktdesign, UI-Elemente, Verpackung)

  • Technische Schutzrechte: Patent-/Gebrauchsmusterstrategie (je nach Innovation)

  • Urheberrecht: Inhalte, Software, Texte, Fotos, Kreativleistungen (Vertrags- und Rechteketten)

  • Geschäftsgeheimnisse: Schutz von Verfahren, Rezepturen, Kundenlisten, Kalkulationen (organisatorisch + vertraglich)


Wie entsteht Markenschutz in Deutschland?

Markenschutz kann in Deutschland auf verschiedenen Wegen entstehen. Das Markengesetz nennt insbesondere:

  • Eintragung ins Markenregister (Registermarke)

  • Benutzung im geschäftlichen Verkehr mit Verkehrsgeltung (Benutzungsmarke)

  • Schutz aufgrund notorischer Bekanntheit (unter engen Voraussetzungen)

Für die Praxis ist die Registermarke meist der planbarste Weg, weil Schutzumfang und Priorität klar dokumentiert sind.


DPMA, EUIPO oder international: Welche Anmeldestrategie passt?

Deutsche Marke (DPMA)

Sinnvoll, wenn der Schwerpunkt in Deutschland liegt oder wenn ein gestufter Ausbau geplant ist.

Unionsmarke (EUIPO)

Schutz mit einer Anmeldung in allen EU-Mitgliedstaaten. Geeignet, wenn bereits ein EU-weiter Markteintritt oder Vertrieb absehbar ist.

Internationale Registrierung (Madrid-System / WIPO)

Auf Basis einer nationalen oder EU-Marke kann der Schutz auf ausgewählte Länder erweitert werden. Der Antrag läuft in Deutschland typischerweise über das DPMA an die WIPO.


Nizza-Klassen: Der Schutzumfang wird über Waren und Dienstleistungen definiert

Eine Marke wird nicht „für alles“ geschützt, sondern für ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Dieses wird nach der Nizza-Klassifikation strukturiert:

  • insgesamt 45 Klassen

  • davon 34 Warenklassen und 11 Dienstleistungsklassen

Die Klassenwahl ist strategisch: Zu enge Verzeichnisse lassen Lücken, zu breite Formulierungen erhöhen Konflikt- und Angriffsflächen.


Ablauf einer Markenanmeldung: von der Idee bis zur Eintragung

  1. Zeichen- und Portfolio-Check
    Wort, Logo, Claim, Produktlinien, künftige Subbrands, internationale Schreibweisen.

  2. Recherche-Setup (Konfliktrisiko)
    Identische/ähnliche Marken, relevante Branchen, typische Kollisionsfelder (Name/Logo/Domain).

  3. Klassen- und Verzeichnis-Design
    Nizza-Klassen, präzise Begriffe, Fokus auf aktuelle und realistische Expansion.

  4. Anmeldung einreichen
    National beim DPMA oder EU-weit beim EUIPO (je nach Strategie).

  5. Amtsprüfung (Eintragungsfähigkeit)
    Das DPMA prüft im Anmeldeverfahren vor allem absolute Schutzhindernisse (und gerade nicht automatisch mögliche ältere Rechte Dritter).

  6. Eintragung und Veröffentlichungsphase
    Nach Eintragung beginnt die relevante Phase für Angriffe durch Dritte (Widerspruch).


Widerspruch, Löschung, Konflikte: Was nach der Eintragung passieren kann

Nach Veröffentlichung einer neu eingetragenen Marke können Inhaber älterer Rechte Widerspruch einlegen:

  • Frist: 3 Monate ab Veröffentlichung der Eintragung

  • Widerspruchsgebühr beim DPMA: 250 EUR

Wichtig: Da das DPMA ältere Rechte nicht im Prüfverfahren „wegprüft“, ist die Recherche- und Risikoarbeit vor der Anmeldung zentral.


Häufige Ablehnungs- und Risikogründe (Praxis)

Typische Problemfelder, die zu Beanstandungen oder späteren Konflikten führen:

  • Zeichen ist zu beschreibend oder nicht unterscheidungskräftig (z. B. rein sachliche Begriffe)

  • falscher oder überbreiter Klassen-/Verzeichniszuschnitt

  • Kollision mit älteren Marken/Unternehmenskennzeichen (späterer Widerspruch)

  • Branding-Konzept ohne klare Regeln (z. B. wechselnde Logovarianten ohne konsistente Schutzstrategie)

  • fehlende Dokumentation der Rechtekette (Agenturdesign, Freelancer, Software/Content)


Schutzrechte „rund um die Marke“: was Unternehmen oft parallel regeln

  • Nutzungsrechte an Logo/Design/Website (Verträge mit Agenturen und Entwicklern)

  • Domainkonflikte (Marke vs. Domaininhaber; prioritätsbasierte Strategie)

  • Lizenzmodelle (Franchise, Vertrieb, White-Label, Co-Branding)

  • Übertragung von Markenrechten (Asset Deal / Share Deal / Umstrukturierung)

  • Abwehrkonzept (Abmahnung, Unterlassung, Vergleich, gerichtliche Schritte – je nach Lage)


Gebühren und Kostenlogik (amtlich + Umsetzung)

Amtliche Gebühren (Orientierung)

  • DPMA: 290 EUR bei elektronischer Anmeldung (bis zu drei Klassen), 300 EUR in Papierform; ab der 4. Klasse je 100 EUR; optional beschleunigte Prüfung 200 EUR

  • EUIPO (Unionsmarke): 850 EUR (1 Klasse), 50 EUR (2. Klasse), ab der 3. Klasse je 150 EUR

Dienstleistungsrahmen (Premium-orientiert, je nach Komplexität)

Bei professioneller Markenstrategie (Recherche, Verzeichnisdesign, Risikoanalyse, Einreichung, Monitoring-Setup) bewegen sich Projekte je nach Umfang und Jurisdiktion häufig im Bereich 1.200–3.500 EUR+, bei Portfolio- und Internationalisierungsfällen deutlich höher. Entscheidend sind Zeichenanzahl, Klassenbreite, Kollisionslage und Zielterritorien.


FAQ

1) Was ist besser: deutsche Marke oder Unionsmarke?
Das hängt vom Zielmarkt ab: Deutschland-only vs. EU-weite Expansion. EU-Schutz erfolgt über das EUIPO-Verfahren.

2) Prüft das DPMA automatisch, ob es ältere Marken gibt?
Nein. Das DPMA prüft im Anmeldeverfahren vorrangig absolute Schutzhindernisse; mögliche ältere Rechte Dritter müssen vorab selbst geprüft werden.

3) Wie wichtig sind Nizza-Klassen?
Sehr wichtig: Der Schutzumfang hängt vom Waren-/Dienstleistungsverzeichnis ab. Die Nizza-Klassifikation umfasst 45 Klassen.

4) Kann nach der Eintragung noch jemand gegen meine Marke vorgehen?
Ja. Nach Veröffentlichung kann innerhalb von 3 Monaten Widerspruch eingelegt werden; DPMA nennt hierfür die Frist und die Gebühr.

5) Wie funktioniert internationaler Markenschutz außerhalb der EU?
Über das Madrid-System kann Schutz für ausgewählte Länder beantragt werden; der Antrag wird in Deutschland über das DPMA an die WIPO weitergeleitet.

6) Muss ich die Marke nach Eintragung „benutzen“?
Für die langfristige Stabilität und in Konflikten ist eine nachvollziehbare Benutzung praktisch relevant. Der konkrete Benutzungsumfang ist eine eigene Einzelfallprüfung.

7) Was gehört neben der Marke zu den wichtigsten Schutzrechten?
Oft sind das Unternehmenskennzeichen, Designschutz, Urheberrechte (Content/Software) und Geschäftsgeheimnisse – inklusive sauberer Vertrags- und Rechteketten.

8) Kann ich mehrere Marken parallel schützen (Wort + Logo)?
Ja. Häufig ist eine Kombination aus Wortmarke (flexibel) und Bildmarke (konkretes Logo) sinnvoll, je nach Branding- und Durchsetzungsstrategie.