Für viele GmbHs und UGs ist die Offenlegung des Jahresabschlusses kein „Formalkram“, sondern eine harte Compliance-Pflicht. Aktuell gibt es jedoch eine wichtige Entlastung: Das Bundesamt für Justiz (BfJ) wird gegen Unternehmen, deren gesetzliche Offenlegungsfrist für Rechnungslegungsunterlagen zum Bilanzstichtag 31.12.2024 am 31.12.2025 endete, vor Mitte März 2026 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB wegen verspäteter Offenlegung einleiten.

Diese Information wirkt wie eine „Schonfrist“. Aber sie ersetzt nicht die gesetzliche Pflicht – und sie sollte nicht dazu verleiten, bis zur letzten Minute zu warten. Denn in der Praxis sind es nicht nur „Tage zu spät“, die teuer werden, sondern vor allem Prozessfehler, unvollständige Unterlagen, falsche Einreichungen und fehlende interne Zuständigkeiten.

Warum diese Meldung jetzt wichtig ist

Die Offenlegungspflicht trifft sehr viele Unternehmen in Deutschland – insbesondere Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG, AG) sowie bestimmte „kapitalistische“ Personengesellschaften nach §§ 325 ff. HGB.

Wenn die Offenlegung nicht rechtzeitig erfolgt, kann das BfJ ein Ordnungsgeldverfahren starten. Das BfJ hat nun angekündigt, dieses Verfahren für den Abschluss 2024 (Fristende 31.12.2025) erst ab Mitte März 2026 einzuleiten.

Wichtig: In mehreren Fachhinweisen wird betont, dass diese Verschiebung als „faktische Fristverlängerung“ verstanden wird, die Praxis entlastet – aber als letztmalige Entlastung kommuniziert wird.

Wen betrifft die Offenlegungspflicht typischerweise?

Besonders häufig betroffen sind:

  • GmbH / UG (haftungsbeschränkt), inklusive kleiner GmbHs ohne eigene Buchhaltungsabteilung

  • AG / KGaA / eG sowie vergleichbare Strukturen

  • GmbH & Co. KG und ähnliche haftungsbeschränkte Personengesellschaften in bestimmten Konstellationen

Auch wenn Erleichterungen je nach Größenklasse gelten (z. B. geringerer Umfang der offen zu legenden Unterlagen bei kleinen Kapitalgesellschaften), bleibt die Pflicht zur fristgerechten Einreichung grundsätzlich bestehen.

Was bedeutet „kein Ordnungsgeldverfahren vor Mitte März 2026“ konkret?

Das ist keine Änderung des Gesetzes, sondern eine Verfahrensentscheidung in Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium: Das BfJ startet die Sanktionierung später.

Das schafft Zeit – aber es löst nicht die eigentlichen Risiken:

  • Der Rückstand bleibt sichtbar: Wer gar nicht einreicht, baut ein offenes Compliance-Risiko auf.

  • Fehler kosten Zeit: Falsche Dokumente oder falsche Zuordnung zum Geschäftsjahr führen zu Rückfragen und Verzögerungen.

  • Interne Abstimmung ist der Engpass: Häufig fehlen klare Verantwortlichkeiten (Geschäftsführung, Buchhaltung, externer Dienstleister).

  • Druck steigt ab März: Wenn viele Unternehmen gleichzeitig „nachreichen“, steigen erfahrungsgemäß Wartezeiten und Fehlerquote.

Typische Fehler, die wir bei verspäteter Offenlegung sehen

1) Unklare Dokumentenlage
Belege sind nicht vollständig, Kontierung ist uneinheitlich, Bankbewegungen sind nicht sauber zugeordnet.

2) „Abschluss vorhanden“, aber nicht feststellungsreif
Der Abschluss ist rechnerisch erstellt, aber nicht intern final freigegeben oder die Gesellschafterentscheidung fehlt.

3) Falsches Unterlagenpaket
Je nach Größenklasse und Gesellschaftstyp kann sich unterscheiden, was offenzulegen ist. Wer pauschal „alles“ oder „zu wenig“ einreicht, riskiert Nacharbeit.

4) Prozessbrüche durch Wechsel
Geschäftsführerwechsel, Sitzverlegung, Systemwechsel (z. B. DATEV-Umstieg), neue Bankkonten – all das erhöht die Fehlerwahrscheinlichkeit.

5) Betrugsrisiko durch Fake-Schreiben
Rund um „Offenlegung/Ordnungsgeld“ kursieren immer wieder täuschend echte Forderungsschreiben. Unternehmen sollten Zahlungen nur nach sauberer Prüfung und über klar definierte interne Freigabeprozesse leisten.

Was Unternehmen jetzt tun sollten: 10-Punkte-Plan bis Ende Februar

Dieser Plan ist so aufgebaut, dass Sie die Schonfrist nutzen, ohne in die „März-Hektik“ zu geraten.

  1. Betroffenheit klären
    Rechtsform, Größenklasse, Geschäftsjahr, Bilanzstichtag, Offenlegungspflicht.

  2. Status bestimmen
    Was ist bereits erledigt: Buchhaltung abgeschlossen, Abschluss erstellt, interne Freigabe vorhanden?

  3. Rückstände quantifizieren
    Wie viele Monate fehlen? Gibt es offene Konten, ungeklärte Debitoren/Kreditoren, fehlende Belege?

  4. Verantwortlichkeiten fixieren
    Wer liefert was bis wann (Geschäftsführung, Buchhaltung, externer Dienstleister, ggf. Partnerkanzlei)?

  5. Dokumenten-Ordner standardisieren
    Einheitliche Benennung, klare Versionierung, eine „final“-Version, keine parallelen Excel-Welten.

  6. Risiko-Check durchführen
    Atypische Vorgänge (Darlehen Gesellschafter, konzerninterne Leistungen, hohe Barbewegungen, E-Commerce, Reverse-Charge, OSS/IOSS) markieren.

  7. Zeitplan mit Puffer setzen
    Nicht „bis März“, sondern intern: Abschluss bis Datum X, Einreichung bis Datum Y.

  8. Qualitätskontrolle
    Plausibilitätschecks: Umsätze, USt-Logik, OP-Listen, Bankabstimmung, Projektkostenstellen (wenn vorhanden).

  9. Einreichung vorbereiten
    Nicht erst am Tag der Einreichung prüfen, ob alle Pflichtangaben vorhanden sind.

  10. Nachweise & Kommunikation sauber ablegen
    Bestätigungen, Einreichungsnachweise und interne Notizen strukturiert speichern – wichtig bei Rückfragen.

Warum sich frühes Handeln finanziell auszahlt

Viele Unternehmen denken: „Wenn es erst ab März startet, warten wir ab.“ Das ist meist die teurere Strategie.

  • Nachbuchung + Abschluss + Einreichung unter Zeitdruck ist teurer als geplant.

  • Fehler führen zu Zusatzschleifen (intern + extern).

  • Bei mehreren Gesellschaften (Holding-Strukturen) multipliziert sich der Aufwand.

  • Wer ab März gleichzeitig mit „allen anderen“ arbeitet, hat weniger Steuerungsmöglichkeiten.

Kurz: Die Schonfrist ist am wertvollsten, wenn Sie sie nutzen, um Qualität und Prozess zu sichern – nicht um Zeit zu verlieren.

Wie Yudey unterstützen kann (Praxis-orientiert)

Yudey arbeitet an der Schnittstelle aus Buchhaltungs-Organisation, Corporate-Compliance und Dokumentenlogik. Typische Leistungen in diesem Kontext:

  • Status-Check: Was fehlt wirklich – und was ist nur „nice-to-have“?

  • Risikocheck: Wo drohen typische Fehlerquellen (USt, OP, Nachbuchung, Projektkosten)?

  • Projektplan: Wer liefert welche Unterlagen bis wann (inkl. Eskalationslogik)?

  • Prozessbegleitung: von Nachbuchung/Ordnung bis Einreichungsreife, inklusive Dokumentationspaket

Hinweis zur deutschen Regulierung: Steuerberatung und bestimmte Abschlusserstellungen/Erklärungen sind in Deutschland regelmäßig Steuerberater-Themen. Bei Bedarf arbeitet Yudey in Kooperation mit Partner-Steuerberater (klar abgegrenzt und regelkonform).

Fazit: Schonfrist ist eine Chance – aber nur mit Struktur

Dass das BfJ Ordnungsgeldverfahren für den Abschluss 2024 erst ab Mitte März 2026 einleitet, ist eine spürbare Entlastung.
Für Unternehmen ist das aber vor allem eine Chance, in Ruhe das zu tun, was später Stress und Kosten verhindert: Buchhaltung ordnen, Abschluss finalisieren, Offenlegung sauber vorbereiten und dokumentieren.

Wenn Sie 2024 noch offen haben, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, die nächsten Schritte strukturiert festzulegen – bevor der März-Druck beginnt.